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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 2 R 525/16   

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https://dejure.org/2017,96261
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 2 R 525/16 (https://dejure.org/2017,96261)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.06.2017 - L 2 R 525/16 (https://dejure.org/2017,96261)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - L 2 R 525/16 (https://dejure.org/2017,96261)
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  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 2 R 525/16
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt in diesem Zusammenhang darauf ab, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten noch körperliche Verrichtungen erlaubt, wie sie in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw.; vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R -, BSGE 109, 189 mwN), diesbezüglich weist der Kläger wie durch die Sachverständigen übereinstimmend ausgeführt keine Einschränkungen auf.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 2 R 525/16
    In rechtlicher Hinsicht ist unter den erläuterten Voraussetzungen ohne konkreten Vergleich der Leistungsfähigkeit mit dem Anforderungsprofil einer bestimmten Tätigkeit im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon auszugehen, dass der Versicherte sein Restleistungsvermögen noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwerten kann, also noch imstande ist, "erwerbstätig zu sein", d.h. durch (irgend)eine (unbenannte) Tätigkeit Erwerb(seinkommen) zu erzielen (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 18).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 2 R 525/16
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 2 R 525/16
    Jeweils entsprechende Strecken sind auf dem Heimweg zu bewältigen, so dass die Gehfähigkeit des Versicherten insofern viermal am Tage gefordert wird (BSG, U.v. 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
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